Geschichte Detail

Obwohl auch in Wahlendorf ein Grabhügel mit Aschenurne aus der Eisenzeit gefunden wurde, wissen wir nichts von den Anfängen des Ortes. Deutet das „Wahlen“ auf eine vorgermanische Bevölkerung, oder trägt das Dorf den Namen eines Alemannen? Nach dem Ortsnamenforscher P. Zinsli fällt ein Walcho in Betracht. Möglicherweise haben erst die rodenden Zisterziensermönche die Senke urban gemacht und mit Leibeigenen besiedelt.

In einer Urkunde von 1324 führt das Kloster Frienisberg den Besitz von Wahlendorf auf seinen Stifter, den Grafen von Saugern (Soyhières bei Delsberg) zurück. Trotzdem fehlt der Name Wahlendorf in den früheren Urkunden, wo immerhin zahlreiche andere Örtlichkeiten erwähnt werden.

Erst 1305 und 1316 begegnen wir einem Burcardus und Uolricus de Waladorf. Die Bauern eines Klosters waren diesem den Zehnten von ihrem Feld- und Wiesenträgern für die Kirche schuldig. Als Entschädigung für das ihnen verliehene Land zahlden sie ferner in Geld und Naturalien den sog. ewigen unablösbaren Bodenzins. Dazu kamen noch weitere Lasten für den Leibeigenen.

Gegen ein Übermass an Abgaben erhob sich 1324 Wahlendorf gegen das Kloster. Darauf rief der Abt Schultheiss und Rat der Stadt Bern als Schiedsrichter an. Die Verhandlungen fanden in Meikirch statt. Beweglich klagten dort die 10 ehrbaren Leute von Wahlendorf „es komme ihnen kein Korn mehr für vor Kälte und Schnee, Misswachs, Hagel und Unwetter.“ Die Bauern von Glunggenbrunnen, wahrscheinlich einem verschwundenen Hof am Weg Ruchwil – Wahlendorf, trieben ihr Vieh in die Wahlendorfweide. Dazu musste das Dorf einen schweren Bodenzins in Geld und alten Hühnern bezahlen. Drückend wurde auch der Zehnte, der in der siebenten Garbe bestand, neben dem Heuzehnten und dem Zehnten vom jungen Vieh empfunden.

R. Gmür vermutet in seiner Arbeit „Der Zehnt im alten Berrn“, diese siebente Garbe sei eine sogenannte Landgarbe, die von solchen verlangt wurde, die unbebautes Land in Besitz nahmen.

Der Schiedspruch beschränkte in schlechten Jahren, wenn die Saat erfror oder Hagel fiel, die Last auf die siebente Garbe als Bodenzins und Zehnten zugleich. Seine Weide durfte Wahlendorf einzäunen, wobei sich aber das Gotteshaus freien Zugang mit seinem Vieh vorbehielt.

Die reichen Vergabungen an das Kloster gingen im Laufe der Zeit zurück. Am Ende des 14. Jahrhunderts befand sich das Kloster im Niedergang. „Wegen und leidlich grosser Geldschuld“ verkaufte es 1380 der Stadt Bern unter anderen Orten Wahlendorf mit Twing und Bann, d.h. dem niederen Gericht, „mit Zinsen und Nutzen, mit Leuten, mit Gütern, was das Kloster an Gütern oder Eigenleuten besessen hatte“.

Die Eigenleute von Wahlendorf, welche Bern damals mitkaufte, mussten sich freilich aus eigener Kraft aus der Leibeigenschaft lösen. Ihre drückende Last war das Verbot gewesen, aus dem unfreien Stand und aus der Herrschaft hinaus zu heiraten. Mit dem Loskauf zum Preis ihres elterlichen Erbes oder ihrer Aussteuer gewannen sie auch die Freizügigkeit. Den Landleuten stand das Burgerrecht der Stadt Bern offen, wenn sie dort einen Hausplatz oder Recht an einem Haus erwerben konnten. Blieben sie in Wahlendorf, schuldeten sie weiterhin Bodenzins und Zehnten.

Die Namen der Bauern aus Wahlendorf waren 1324 Claus Sterro, Jenni Kuoms, Kacki Retich, Peter Lacho, Heini Buch, Jenni Gürtelli, Jenni Willis, Wernli Berchton, Uelli Schmocho und Walter Nüwikomo. Keiner dieser Namen erscheint später noch im Dorf, während in Meikirch etwa die Zwygat durch Jahrhunderte nachweisbar sind. Es ist möglich, dass die Familien nach dem Kauf durch Bern abwanderten, weil die siebte Garbe eine stärkere Belastung war als anderswo der zehnte. Bern erleichterte den Loskauf, weil die Stadt die Freien zum Kriegsdienst aufbieten und, wenn nötig besteuern durfte.

Mit der Reformation kam Wahlendorf zur Vogtei Frienisberg. 1528 waren vier Wahlendorfbauern als Zehntpächter ins ehemalige Kloster zinspflichtig. Bendicht Schürer, Hans Rieder, Cuoni Schürer und Peter Schürer. Es bürgerten sich die ermässigte Leistung der siebten Garbe als Zehnten und Zins, nebst Hühnern, die Ablösung des Heuzehnten in Geld und eines Pfundes Wachs ein.

Die Bevölkerung nahm zu. Wahlendorf versuchte, im seit 1528 staatlichen Wald seinen Landhunger zu befriedigen. Bald einmal meldete der Amtmann nach Bern, Jaggi und Peter Schürer hätten gerodet und die Einschläge eingezäunt. Man stellte ihnen frei, die Zäune niederzulegen oder vom gewonnenen Land die üblichen Abgaben zu entrichten.

Der Wald litt auch unter den vielen Schweinen, die zur Eichel- und Buchnüsschenmast ausgetrieben wurden. Ein grosses Gut hatte das Recht auf 12 Tiere. Für 11 davon entrichtete der Bauer der Vogtei den sog. Holzhaber das heisst zwei kleine Mäss Hafer pro Schwein. Aber weil Wahlendorf, Baggwil und Seedorf, Lobsigen und die vier Höfe Winterswil, Allenwil, Dampfwil und Nikodei sich das sog. Acherum, diese Mast, teilen mussten und gewisse Bauern noch fremde Schweine annahmen, verfügte der Vogt von 1646 an in mageren Jahren eine Sey, d.h. eine gleichmässigel Beschränkung der Weiderechte.

Wahlendorf_1762

Wahlendorf 1762

bug

Kommentare sind geschlossen.